Aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie Auskünfte über Flurstücke, Gebäude, Eigentümer und ähnliches.
Mündliche Auskunft
Mündliche Auskünfte sind in der Geschäftsstelle bis zu einer Viertelstunde kostenfrei.
Schriftliche Auskunft
Schriftliche Auskünfte werden in der Geschäftsstelle in Form von Karten oder Listen erteilt. Gegen Vorkasse werden die Auszüge auch per Post versandt.
Anträge
In der Geschäftsstelle erhalten Sie Vordrucke und Hilfestellung für verschiedene Anträge: z.B. auf Anträge auf Liegenschaftsvermessung, auf Teilung, auf Verschmelzung/Vereinigung etc.
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