Unter Absteckung versteht man die Übertragung des geplanten Eigenheims in die Örtlichkeit. Grundlage der Absteckung ist der Plan des Architekten oder Bauingenieurs. Dieser legt Zwangsbedingungen (Abstände oder Fluchten zu Grenzen oder Gebäuden) fest. Die Absteckung erfolgt in der Regel in zwei Schritten: