Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie Auskünfte über Eigentümer von Flurstücken. Das berechtigte Interesse ist ggf. schriftlich darzulegen. Aus Gründen schutzwürdiger Interessen der Eigentümer sind jedoch nicht alle Informationen zugänglich.
Die Kosten für schriftliche Auskünfte regelt die Kostenordnung (ab 2010: ThürVwKostOVerm). Z.B.: Auszug für 1 Flurstück: 17,85 € (incl.19%Ust.)