
Sie können zur Antragstellung das Antragsformular verwenden. Formlose Anträge sollten als Mindestinhalt folgendes beinhalten:
-Gemarkung
-Flur
-Flurstück
-Art der Vermessung
-Vor- und Zuname des Antragstellers
-Adresse (mögl. mit Telefonnummer).
Wenn Sie nicht Eigentümer sind, benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.
Sollen die Kosten auf verschiedene Personen aufgeteilt werden, ist dies auf dem Antrag zu vermerken oder mit KÜ-Formular zu erklären.
Der weitere Verfahrensablauf und notwendige Vollmachten werden Ihnen auf der Antragsbestätigung mitgeteilt.