Angebot: Für ingenieurtechnische Aufgaben erhalten Sie ein Angebot. Dazu kontaktieren Sie bitte dieBüroleitung.
Kostenschätzung: Für Liegenschaftsvermessungen erhalten Sie eine Kostenschätzung auf Grundlage der jeweils gültigen Kostenordnung (ab 2010: ThürVwKostOVerm). Nach Angabe der kostenrelevanten Parameter können Ihnen die voraussichtlichen Kosten der Leistung mitgeteilt werden.
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