Warum ein Liegenschaftskataster,
wenn es doch ein Grundbuch gibt?
Im Liegenschaftskataster werden alle Daten gesammelt, um das Grundstück (ein oder mehrere Flurstücke) in der Örtlichkeit zu beschreiben. So braucht man z.B. die Fortführungsrisse der früheren Vermessungen, um alte Grenzsteine wiederzufinden. Auch werden hier die Flurkarten aufbewahrt und fortgeführt.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Katastergesetze. In Thüringen kann beispielsweise eine Privatperson für die örtlichen Vermessungsarbeiten nur einen Öffentlich bestellten Vermessungs-ingenieur aus Thüringen beauftragen.
Im Grundbuch findet man dagegen die Eigentumsverhältnisse beschrieben. Neben dem Eigentümer sind auch Rechte und Belastungen der Grundstücke nachvollziehbar.
Dies ist in der Bundesrepublik einheitlich nach der Grundbuchordnung geregelt. Kleinste Einheit ist hier das Flurstück. Dessen Angabe ist dem Liegenschaftskataster entnommen. Änderungen im Grundbuch, wie Verkauf oder Grundschuldeintragung sind i.d.R. über den Notar zu veranlassen.