Zerlegung oder Sonderung
- Vermessungsfläche
- Anzahl der entstehenden Flurstücke
- Bodenrichtwert
- ggf. Anzahl der abgemarkten Grenzpunkte (nicht bei Sonderung)
Die Kosten einer Leistung das Liegenschaftskataster betreffend werden einheitlich für den Freistaat Thüringen in der Kostenordnung (ab 2010: ThürVwKostOVerm) geregelt. Sie setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
Gesamtkosten = Gebühren + Auslagen + Umsatzsteuer
Zerlegung oder Sonderung
Grenzwiederherstellung
Gebäudeeinmessung
Kosten für Vermarkungsmaterial (Grenzsteine, Grenzmarken, etc.), Kosten für Porto, Telefon usw. wenn sie das übliche Maß übersteigen
Es gilt für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze z.Zt. der Steuersatz von 19 v.H.