-wenn Grenzsteine fehlen
-wenn der Verlauf der Grenze unklar ist
-wenn Nachbarn sich streiten
(Abmarkung = der Grenzpunkt wird in der Örtlichkeit durch ein Grenzzeichen dauerhaft gekennzeichnet - z.B. Grenzstein, Grenzmarke, Meißelkreuz)
Grenzwiederherstellung mit Abmarkung:
Die Lage der Grenzpunkte und der Grenzverlauf (Gerade oder Kreisbogen) wird nach dem Katasternachweis bestimmt. Die fehlenden Grenzpunkte werden auf Antrag abgemarkt. Abschließend wird allen betroffenen Beteiligten die Gelegenheit zur Besichtigung gegeben (Anhörungstermin).
+Vorteil: Rechtsverbindllich. Grenzsteine können gesetzt werden (Abmarkung).
-Nachteil: Kosten sind höher als bei einer Grenzanzeige.
Grenzanzeige:
Auch hier werden die Grenzpunkte und der Grenzverlauf nach dem Katasternachweis bestimmt. Es darf jedoch kein Grenzpunkt abgemarkt und auch keine Grenzniederschrift aufgenommen werden. Somit werden die Grenzpunkte vor Ort nur rechtsunverbindlich angezeigt.
+Vorteil: Kostengünstiger als eine Grenzwiederherstellung
-Nachteil: Keine Rechtsverbindlichkeit, keine Abmarkung
-Anzahl der Grenzpunkte
-Grenzlänge zwischen 2 oder mehr Grenzpunkten
-Bodenrichtwert.
Hinweis: Während der Grenzanzeige kann in eine Grenzwiederherstellung gewechselt werden (um z.B. Grenzpunkte abzumarken oder um die Rechtssicherheit zu erhöhen)