Eigentlich spricht man in der Liegenschaftsvermessung nicht von Teilung, sondern von Zerlegung bzw. Sonderung. Unterschied von Teilung und Zerlegung:
-Teilung: Grundstücke werden im Grundbuch geteilt.
-Zerlegung: Flurstücke werden im Liegenschaftskataster zerlegt.
Sollen Teile eines Flurstückes veräußert werden, müssen diese Teile durch neue Grenzen erst gebildet werden und eine neue Nummer erhalten. Dies geschieht regelmäßig durch eine örtliche Zerlegung. In bestimmten Fällen kann dies auch durch eine Sonderung ohne örtliche Vermessung erreicht werden.
-bei Festlegung der neuen Grenze als geradlinigen Verbindung von einem zu einem anderen Grenzpunkt, welche in der Flurkarte bereits eingetragen sind (unabhängig davon, ob die Grenzsteine auch in der Örtlichkeit vorhanden sind)
-bei Erbauseinandersetzungen in der Feld- oder Waldlage,
-bei vorliegendem Koordinatenkataster (Die Grenzen können dabei auch frei festgelegt werden, da sie "scharf" berechenbar sind. Dieses Koordinatenkataster ensteht aber erst mit jeder örtlichen Vermessung ab 2010.)Näheres erfahren Sie in der Vermessungsstelle.
Diese Genehmigung nach ThürBO ist nicht mehr erforderlich. Bei Unsicherheiten (insbeondere bei bebauten Grundstücken oder Zerlegungen nahe oder durch Gebäuden!) ist es jedoch dringend anzuraten, ein entsprechendes Negativzeugnis vor einer Zerlegung bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.
-Vermessungsfläche
-Anzahl der entstehenden Flurstücke
-Bodenrichtwert.Bei örtlichen Vermessungen können Kosten der Abmarkung (wenn beantragt) hinzukommen.